Satzung "Die letzten Luden e.V."
§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Die letzten Luden“ und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz e.V.. Der Verein hat seinen Sitz in Walsrode. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Ziele:
1.) Der Club verfolgt ideelle Ziele auf dem Gebiet der Kraftfahrzeuge.
2.) Der Club pflegt insbesondere allseitige Kameradschaft unter den Mitgliedern innerhalb seines Bereiches durch regelmäßige Zusammenkünfte, sowie gesellige Veranstaltung.
3.) Die Erhaltung und Pflege von Fahrzeugen, sowie die Förderung des Verständnisses aller Verkehrsteilnehmer.
4.) Der Club verfolgt keinerlei politische Ziele.
§ 3 Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder des Clubs können sein:
- Besitzer der Kraftfahrzeugmarke „Opel“
- Interessenten an der Kraftfahrzeugmarke „Opel“
1.) Die Probezeit für jedes neu aufzunehmende Mitglied beträgt 1 Jahr.
Bei der nächst möglichen Mitgliederversammlung wird von allen anwesende stimmberechtigten Mitglieder abgestimmt, bei einfacher Mehrheit, gilt das neue Mitglied als aufgenommen. Die Abstimmung erfolgt unter Ausschluss des aufzunehmenden Mitglieds.
2.) Die Mitgliederversammlung kann mit einfacher Mehrheit, die Mitgliederanzahl beschränken.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
1.) Das Mitglied kann seine Mitgliedschaft nur schriftlich zum Ende eines Monats kündigen.
2.) Ein Mitglied kann über einen Dringlichkeitsantrag von den ordentlichen Mitgliedern gekündigt werden, wenn:
- Das Mitglied trotz Mahnung den fälligen Beitrag nicht bezahlt,
- Die Streichung im Interesse des Clubs notwendig erscheint.
3.) Nach Beendigung der Mitgliedschaft ist der offizielle Clubaufkleber zu entfernen, sowie Club- Inventar und Clubeigene Kleidung zurückzugeben.
4.) Es besteht kein Anrecht auf Auszahlung von voraus gezahlten Clubbeiträgen.
§ 5 Beiträge
Der Club erhebt zur Bestreitung seiner Auslagen von seinen Mitgliedern Aufnahmegebühren und angemessene Beiträge, deren Höhe und Zahlungsweise die Mitgliederversammlung festlegt.
§ 6 Leitung
Die Organe des Clubs sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
§ 7 Mitgliederversammlung
1.) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Clubs. Alle ordentlichen Mitglieder sind schriftlich mindestens 2 Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen.
2.) Über die Verhandlungen und Beschlüsse ist Protokoll zu führen, aus der mindestens die gefaßten Beschlüsse hervorgehen müssen
3.) Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterschreiben.
4.) Die Tagesordnung muß mindestens folgende Punkte enthalten
• Feststellung der Beschlußfähigkeit
• Bericht des Vorstandes über das abgeschlossene Geschäftsjahr.
• Bericht des Kassenwarts und der Kassenprüfer
• Entlastung des Vorstandes
• Verschiedenes
• Wahl Protokollführer
• Wahl der Kassenprüfer
§ 8 Wahlen und Anträge
1.) In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende ordentliche Mitglied eine Stimme. Stimmenübertragung ist nicht zulässig.
2.) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlußfähig.
3.) Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit.
4.) Über Anträge und Wahlen kann mit Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten auch durch Handzeichen entschieden werden.
5.) Anträge für die Mitgliederversammlung können von jedem ordentlichen Mitglied gestellt wer- den. Anträge müssen schriftlich, mindestens 8 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden eingereicht werden.
§ 9 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand auf Antrag von mindestens einem Drittel der ordentlichen Mitglieder des Clubs einzuberufen.
§ 10 Vorstand
1.) Der engere Vorstand besteht aus:
- dem Vorsitzenden
- dem stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Kassenwart
- dem Schriftführer
2.) Mindestens zwei dieser Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und außer-gerichtlich.
3.) Der Vorstand vertritt den Club in allen Angelegenheiten nach den Beschlüssen und Weisungen der Mitgliederversammlung und unter Einhaltung der Satzung.
4.) Der Vorstand wird in der Mitgliederversammlung gewählt.
5.) Die Zusammenlegung von Vorstandsämtern ist unzulässig.
6.) Sämtliche Ämter sind Ehrenämter.
7.) Vorstandsmitglieder müssen mindestens 1 Jahr ordentliches Mitglied dem Club angehören.
§ 11 Kassenprüfer
1.) Die Kassenprüfer werden auf der Mitgliederversammlung für die Dauer von 1 Jahr gewählt.
2.) Sie dürfen kein Amt im Vorstand übernehmen.
3.) Sie haben mindestens einmal im Jahr vor der Mitgliederversammlung die Clubkasse zu prüfen und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.
§ 12 Satzungsänderungen
1.) Anträge auf Satzungsänderungen werden vom Vorstand geprüft und der Mitgliederversammlung vorgelegt.
2.) Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit.
3.) Anträge auf Satzungsänderungen können nicht als Dringlichkeitsanträge gestellt werden.
4.) Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit, soweit das Gesetz oder die Satzung nicht etwas anderes bestimmen.
§ 13 Auflösung
1.) Die Auflösung des Clubs kann nur in einer eigens zu diesem Zwecke einberufenen Mitglie- derversammlung mit Zweidrittelmehrheit der Stimmen erfolgen.
2.) Das verbleibende Vermögen des Clubs wird dem Tierheim Hodenhagen, Tierschutzverein Altkreis Fallingbostel e.V. gespendet.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechte und Pflichten als Clubmitglied ist Walsrode.