Satzung "Die letzten  Luden e.V."

§ 1    Der   Verein führt den Namen „Die letzten Luden“ und soll in das Vereinsregister  eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz e.V.. Der Verein hat  seinen Sitz in Walsrode. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2     Zweck und Ziele:

         Der Club verfolgt ideelle Ziele auf dem  Gebiet der Kraftfahrzeuge.

Der Club pflegt insbesondere allseitige    Kameradschaft unter den Mitgliedern innerhalb seines Bereiches durch    regelmäßige Zusammenkünfte, sowie gesellige Veranstaltung. Die Erhaltung und Pflege von Fahrzeugen,  sowie die Förderung des Verständnisses aller Verkehrsteilnehmer

            Der Club verfolgt keinerlei politische  Ziele.

§ 3     Mitgliedschaft

                  Ordentliche Mitglieder des Clubs  können sein:

-  Besitzer der Kraftfahrzeugmarke „Opel“

-  Interessenten an der Kraftfahrzeugmarke „Opel“

1.)     Die ordentliche Mitgliedschaft im Club beginnt nach einer Probezeit von   3 Monaten. Nach der Probezeit wird durch Abstimmung bei 2/3 Mehrheit der  anwesenden ordentlichen Mitglieder, die Mitgliedschaft beschlossen. Die  Abstimmung erfolgt unter Ausschluss des zu wählenden Mitglieds statt.

2.)     Die  Mitgliederversammlung kann mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder, die  Mitgliederanzahl beschränken.

§ 4     Beendigung der  Mitgliedschaft

1.)     Das Mitglied kann seine Mitgliedschaft nur schriftlich  zum Ende eines  Monats kündigen.

2.)           Ein Mitglied  kann über einen Dringlichkeitsantrag von den ordentlichen Mitgliedern gekündigt  werden, wenn:

- Das  Mitglied trotz Mahnung den fälligen Beitrag nicht bezahlt,

- Die  Streichung im Interesse des Clubs notwendig erscheint.

3.)     Nach Beendigung der Mitgliedschaft ist der offizielle Clubaufkleber zu entfernen, sowie Clubinventar und clubeigene Kleidung zurückzugeben.

4.)     Es besteht kein Anrecht auf Auszahlung von voraus gezahlten  Clubbeiträgen.

§ 5     Beiträge

Der Club erhebt zur Bestreitung seiner Auslagen  von seinen Mitgliedern Aufnahmegebühren und angemessene Beiträge, deren Höhe und  Zahlungsweise die Mitgliederversammlung festlegt.

§ 6     Leitung

1.         Die Organe des  Clubs sind:

- die Mitgliederversammlung

- der Vorstand

§ 7      Mitgliederversammlung

1.)     Die  Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Clubs. Alle ordentlichen  Mitglieder sind schriftlich mindestens 2 Wochen vorher unter Bekanntgabe der  Tagesordnung einzuladen.

2.)     Über die  Verhandlungen und Beschlüsse ist Protokoll zu führen, aus der mindestens die  gefassten Beschlüsse hervorgehen müssen.

3.)     Die Tagesordnung muss mindestens folgende Punkte enthalten:

-  Feststellung der Beschlussfähigkeit

-  Bericht des Vorstandes über das abgeschlossene Geschäftsjahr.

-  Bericht des Kassenwarts und der Kassenprüfer

- Entlastung des Vorstandes

- Verschiedenes

- Wahl Protokollführer

- Wahl der Kassenprüfer

§ 8     Wahlen und Anträge

1.)     In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende ordentliche Mitglied   eine Stimme. Stimmenübertragung ist nicht zulässig.

2.)     Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der  erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig.

3.)     Es entscheidet regelmäßig die 2/3 Mehrheit. Stimmengleichheit gilt als  Ablehnung.

5.)     Über Anträge und Wahlen kann mit Zustimmung der Mehrheit der   Stimmberechtigten auch durch Handzeichen entschieden werden.

6.)     Anträge für die Mitgliederversammlung können von jedem ordentlichen   Mitglied gestellt werden. Anträge müssen schriftlich, mindestens 8 Tage vor der  Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden eingereicht werden.

§  9     Außerordentliche Mitgliederversammlung

1.)     Außerordentliche  Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand auf Antrag von mindestens einem  Drittel der ordentlichen Mitglieder des Clubs einzuberufen.

§10    Vorstand

1.)           Der engere Vorstand besteht aus:

- dem Vorsitzenden

- dem stellvertretenden  Vorsitzenden

- dem Kassenwart

- dem Schriftführer

2.)     Mindestens zwei dieser Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den  Verein gerichtlich und außer-gerichtlich.

3.)     Der Vorstand vertritt den Club in allen Angelegenheiten nach den   Beschlüssen und Weisungen der Mitgliederversammlung und unter Einhaltung der  Satzung.

4.)     Der Vorstand wird in der Mitgliederversammlung gewählt.

5.)     Die Zusammenlegung von Vorstandsämtern ist unzulässig.

6.)     Sämtliche Ämter sind Ehrenämter.

7.)     Vorstandsmitglieder müssen mindestens 1 Jahr ordentliches Mitglied dem  Club angehören.

§11    Kassenprüfer

1.)     Die Kassenprüfer werden auf der Mitgliederversammlung für die Dauer von  1 Jahr gewählt.

2.)     Sie dürfen kein Amt im Vorstand übernehmen.

3.)     Sie haben mindestens einmal im Jahr vor der Mitgliederversammlung die   Clubkasse zu prüfen und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.

§12    Satzungsänderungen

1.)     Anträge auf Satzungsänderungen werden vom Vorstand geprüft und der  Mitgliederversammlung vorgelegt.

2.)     Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit.

3.)     Anträge auf Satzungsänderungen können nicht als Dringlichkeitsanträge  gestellt werden.

4.)     Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit, soweit das  Gesetz oder die Satzung nicht etwas anderes bestimmen.

§13    Auflösung

1.)     Die Auflösung des Clubs kann nur in einer eigens zu diesem Zwecke   einberufenen Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der Stimmen erfolgen.

2.)     Das verbleibende Vermögen des Clubs wird dem Tierheim Hodenhagen,  Tierschutzverein Altkreis Fallingbostel e.V. gespendet.

§14    Erfüllungsort und  Gerichtsstand

1.)     Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechte und Pflichten als  Clubmitglied ist Walsrode.

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